Übernachtungspauschale

In Kürze

Die Übernachtungspauschale betrifft die pauschale Erstattung von Unterkunftskosten bei Dienstreisen. Sie ermöglicht eine vereinfachte und steuerlich geregelte Abrechnung von Übernachtungen.

Definition

Die Übernachtungspauschale ist ein arbeitsrechtliches Instrument zur pauschalen Erstattung von Unterkunftskosten bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten.

Sie bezeichnet einen festgelegten Geldbetrag, den Arbeitgeber für tatsächliche Übernachtungen zahlen können.

Eine Übernachtungspauschale liegt vor, wenn Arbeitnehmer aus beruflichem Anlass außerhalb ihrer Wohnung übernachten.

Voraussetzung ist eine tatsächliche Übernachtung ohne Bereitstellung einer Unterkunft durch den Arbeitgeber.

Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:

  • § 3 Nummer 13 Einkommensteuergesetz (EStG)
  • Bundesreisekostengesetz (BRKG)

Die Übernachtungspauschale begründet keinen Anspruch auf Kostenerstattung gegenüber dem Arbeitgeber.

Abzugrenzen ist sie von der Erstattung tatsächlich nachgewiesener Übernachtungskosten, die belegepflichtig erfolgt.

In der Praxis dient die Übernachtungspauschale der standardisierten Reisekostenabrechnung und der steuerlichen Vereinfachung.