In Kürze
Die Urlaubsrückstellung erfasst finanzielle Verpflichtungen aus nicht genommenem Erholungsurlaub. Sie dient der periodengerechten Abbildung künftiger Urlaubsansprüche von Arbeitnehmern.
Definition
Die Urlaubsrückstellung ist ein arbeitsrechtliches Instrument. Sie bildet den bilanziellen Wert bereits entstandener, aber noch nicht erfüllter Urlaubsansprüche von Arbeitnehmern ab.
Eine Urlaubsrückstellung liegt vor, wenn zum Bilanzstichtag ein übertragbarer Urlaubsanspruch rechtlich besteht und noch nicht realisiert ist. Maßgeblich ist, dass der Anspruch dem Grunde nach entstanden und wirtschaftlich dem abgelaufenen Geschäftsjahr zuzuordnen ist.
Die Bildung der Urlaubsrückstellung erfolgt auf Grundlage der voraussichtlichen Erfüllungsbeträge, einschließlich arbeitsbezogener Lohnnebenkosten.
Rechtsgrundlage ist insbesondere:
- § 249 Handelsgesetzbuch (HGB)
Die Urlaubsrückstellung begründet keinen Anspruch auf Auszahlung von Urlaub ohne gesetzliche oder vertragliche Grundlage.
Abzugrenzen ist die Urlaubsrückstellung von:
- Rückstellungen für Zeitguthaben aus Überstunden
In der Praxis ermöglicht die Urlaubsrückstellung eine verlässliche Planung künftiger Abwesenheiten und finanzieller Belastungen.