In Kürze
Die Umsatzsteuerjahreserklärung fasst die umsatzsteuerlichen Vorgänge eines Kalenderjahres zusammen. Sie dient der abschließenden steuerlichen Abrechnung gegenüber dem Finanzamt.
Definition
Umsatzsteuerjahreserklärung ist ein steuerrechtlicher Begriff. Sie bezeichnet die jährlich einzureichende Steuererklärung zur endgültigen Festsetzung der Umsatzsteuer eines Unternehmers.
Die Erklärung erfasst sämtliche steuerbaren Umsätze eines Kalenderjahres sowie die darauf entfallende Umsatzsteuer und abzugsfähige Vorsteuer.
Eine Umsatzsteuerjahreserklärung liegt vor, wenn die unterjährig erklärten Voranmeldungsbeträge vollständig zusammengeführt und rechnerisch saldiert ausgewiesen sind.
Voraussetzung ist eine unternehmerische Tätigkeit mit bestehender Umsatzsteuerpflicht im maßgeblichen Zeitraum.
Rechtsgrundlage ist:
- § 18 Umsatzsteuergesetz (Umsatzsteuergesetz, UStG)
Dieser normiert den Umfang und die Abgabepflicht.
Die Erklärung führt zu einer abschließenden Zahllast oder einem Erstattungsanspruch. Eine Befreiung von der Abgabepflicht besteht für steuerpflichtige Unternehmer regelmäßig nicht.
Abzugrenzen ist die Umsatzsteuerjahreserklärung von der Umsatzsteuervoranmeldung durch ihren abschließenden Jahrescharakter.
In der Praxis bildet sie den formalen Abschluss des umsatzsteuerlichen Besteuerungsjahres.