In Kürze
Die Unternehmergesellschaft ist eine haftungsbeschränkte Ausprägung der GmbH mit reduziertem Stammkapital. Sie dient der formalen Unternehmensgründung bei begrenzter Kapitalausstattung.
Definition
Die Unternehmergesellschaft ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Sie bezeichnet eine haftungsbeschränkte Kapitalgesellschaft als besondere Ausprägung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
Sie liegt vor, wenn das Stammkapital unterhalb des gesetzlichen Mindeststammkapitals der GmbH festgelegt ist. Die Gründung erfolgt ausschließlich gegen Bareinlagen und erfordert die vollständige Einzahlung des Stammkapitals vor Anmeldung.
Rechtsgrundlage ist:
- § 5a Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG)
Nach § 5a GmbHG ist jährlich eine gesetzliche Rücklage aus einem Viertel des Jahresüberschusses zu bilden.
Eine gesetzliche Verpflichtung zur späteren Kapitalerhöhung oder Rechtsformänderung besteht nicht.
Die Unternehmergesellschaft ist von der GmbH dadurch abzugrenzen, dass sie zwingend den Zusatz haftungsbeschränkt führt.
In der Praxis wird die Unternehmergesellschaft häufig für haftungsbegrenzte Unternehmensgründungen mit geringem Anfangskapital genutzt.