Unternehmer

In Kürze

Unternehmer bezeichnet eine rechtlich verantwortliche Person oder Einheit, die am Markt selbständig tätig ist. Maßgeblich ist das Handeln im Rahmen eigener wirtschaftlicher Verantwortung.

Definition

Unternehmer ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft mit selbständiger wirtschaftlicher Betätigung.

Ein Unternehmer handelt, wenn Rechtsgeschäfte planmäßig und dauerhaft im Rahmen einer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit vorgenommen werden. Maßgeblich ist die rechtliche Verantwortung für Organisation, Leitung und wirtschaftliches Risiko des Unternehmens.

Unabhängig von der gewählten Rechtsform ist der Unternehmer Träger der unternehmerischen Entscheidungs- und Haftungsverantwortung.

Rechtsgrundlage ist:

  • § 14 Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Im Arbeitsrecht nimmt der Unternehmer regelmäßig die Stellung des Arbeitgebers ein. Eine gesetzliche Gleichsetzung von Unternehmer und Arbeitgeber besteht jedoch nicht zwingend.

Abzugrenzen ist der Unternehmer von:

  • bloßen leitenden Angestellten ohne unternehmerische Gesamtverantwortung

In der Praxis ist der Unternehmer insbesondere Ansprechpartner für betriebsverfassungsrechtliche Beteiligungsrechte in wirtschaftlichen Angelegenheiten.