In Kürze
Eine unternehmerische Entscheidung liegt vor, wenn die Unternehmensleitung zwischen zwei oder mehr Alternativen wählen muss, die sich gegenseitig ausschließen. Sie ist ein zentraler Bestandteil der Unternehmensführung und hat direkte Auswirkungen auf Beschäftigte und Betrieb.
Definition
Eine unternehmerische Entscheidung entsteht immer dann, wenn aus mehreren möglichen Wegen nur einer gewählt werden kann. Die Wahl erfolgt anhand bestimmter Ziele und Bewertungsmaßstäbe — manchmal rational geplant, manchmal auch spontan oder gefühlsgeleitet.
Grundsätzlich unterscheidet man zwei Formen: Bei der individuellen Entscheidung entscheidet eine einzelne Person, etwa der Inhaber. Bei der kollektiven Entscheidung treffen mehrere Personen gemeinsam eine Wahl, zum Beispiel die Geschäftsführung.
Nach dem Inhalt lassen sich vier Arten unterscheiden:
- Handlungsentscheidung: Wahl zwischen verschiedenen Vorgehensweisen
- Zielentscheidung: Festlegung auf bestimmte Unternehmensziele
- Beziehungsentscheidung: Aufnahme oder Beendigung von Geschäftsbeziehungen
- Gestaltungsentscheidung: Festlegung von Regeln, Richtlinien oder Rahmenbedingungen im Unternehmen
Komplexe Entscheidungen laufen typischerweise in mehreren Schritten ab: Zunächst wird ein Problem erkannt, dann werden mögliche Alternativen gesucht und bewertet — unter anderem nach Umsetzbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit. Danach folgen die eigentliche Entscheidung, ihre Umsetzung sowie eine laufende Kontrolle der Ergebnisse.
Entscheidungen können auch nach ihrer Vorhersehbarkeit unterschieden werden: Bei einer Entscheidung unter Sicherheit sind die Folgen vollständig bekannt. Bei einer Entscheidung unter Unsicherheit ist die Wahrscheinlichkeit von Folgen bekannt, nicht aber ihr genaues Ausmaß. Bei einer Entscheidung unter Ungewissheit ist das mögliche Ausmaß bekannt, aber nicht, wie wahrscheinlich es eintritt.
Wichtig für Arbeitnehmer: Solange einer Führungskraft keine Fahrlässigkeit oder absichtliche Fehlentscheidung nachgewiesen werden kann, darf ihr die Entscheidung nicht zum Nachteil gereichen. Andernfalls würden Verantwortliche aus Angst vor Konsequenzen gar keine Entscheidungen mehr treffen.