Urabstimmung

In Kürze

Die Urabstimmung ist ein innergewerkschaftliches Entscheidungsverfahren über Arbeitskampfmaßnahmen. Sie dient der verbindlichen Willensbildung der betroffenen Mitglieder.

Definition

Urabstimmung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Sie bezeichnet eine formalisierte Abstimmung unter den Mitgliedern einer Gewerkschaft über Beginn oder Beendigung eines Arbeitskampfes.

Die Urabstimmung liegt vor, wenn die betroffenen Gewerkschaftsmitglieder geheim und frei über ihre Streikbereitschaft entscheiden. Maßgeblich ist, dass Durchführung, Stimmrecht und erforderliches Quorum satzungsrechtlich verbindlich festgelegt sind.

Die Entscheidung bezieht sich regelmäßig auf tarifliche Forderungen nach gescheiterten Tarifverhandlungen. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Durchführung der Urabstimmung besteht nicht.

Abzugrenzen ist die Urabstimmung von:

  • dem Warnstreik, der typischerweise ohne vorherige Mitgliederbefragung erfolgt

In der Praxis dient die Urabstimmung der innerverbandlichen Legitimation weitreichender Arbeitskampfmaßnahmen.