In Kürze
Unterkonten sind feinere Unterteilungen eines Buchungskontos, die eine genauere Aufschlüsselung von Geschäftsvorfällen ermöglichen. Sie sorgen für mehr Übersicht und bessere Auswertungsmöglichkeiten in der Buchhaltung.
Definition
In der Buchhaltung gibt es sogenannte Kontenrahmen, die festlegen, auf welchen Konten bestimmte Geschäftsvorfälle gebucht werden — zum Beispiel Anlagevermögen, Umlaufvermögen, Aufwand oder Ertrag. Für viele Unternehmen, besonders größere, reichen diese vorgegebenen Konten jedoch nicht aus, um alle Vorgänge ausreichend zu gliedern.
In solchen Fällen wird ein Hauptkonto in mehrere Unterkonten aufgeteilt. Das Hauptkonto dient dann nur noch als Sammelkonto, während die Unterkonten die einzelnen Positionen detailliert erfassen. So lässt sich beispielsweise ein Konto für den Fuhrpark in separate Unterkonten für Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Kleintransporter aufteilen.
Unterkonten sind sinnvoll, wenn eine weitere Aufschlüsselung von Kosten oder Erträgen nötig ist. Sie verhindern, dass ein einzelnes Konto zu viele verschiedene Buchungen enthält und dadurch an Aussagekraft verliert. Das gilt sowohl für Bestandskonten (z. B. Vermögen und Schulden) als auch für Erfolgskonten (z. B. Aufwand und Ertrag).
Eine besondere Rolle spielen Unterkonten bei Personengesellschaften wie der OHG, GbR oder KG: Für jeden Gesellschafter soll grundsätzlich ein eigenes Kapital- und Privatkonto geführt werden.
Beim Jahresabschluss — also bei der Erstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung — können die Unterkonten wieder zu einem einzigen Konto zusammengefasst werden, damit der Abschluss übersichtlich bleibt.