Unterhalt

In Kürze

Unterhalt bezeichnet gesetzlich geschuldete Leistungen zur Sicherung des Lebensbedarfs einer anderen Person. Er betrifft insbesondere familiäre Beziehungen und steuerliche Berücksichtigungsmöglichkeiten.

Definition

Unterhalt ist ein familienrechtlicher Begriff. Er beschreibt die rechtlich geschuldete Gewährung von Geld oder geldwerten Leistungen zur Deckung des notwendigen Lebensbedarfs.

Unterhalt liegt vor, wenn eine gesetzliche oder titulierte Verpflichtung zur regelmäßigen oder einmaligen Leistung besteht. Voraussetzung ist eine bestehende Unterhaltsbeziehung zwischen verpflichteter und berechtigter Person mit wirtschaftlicher Bedürftigkeit.

Der Anspruch richtet sich nach der Leistungsfähigkeit des Verpflichteten und dem festgelegten Bedarf des Berechtigten.

Steuerlich kann Unterhalt unter bestimmten Voraussetzungen als Sonderausgabe oder außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden.

Maßgebliche Grundlage ist das Einkommensteuergesetz, insbesondere:

  • § 10 Abs. 1a EStG
  • § 33a EStG

Unterhalt begründet keine automatische steuerliche Abzugsfähigkeit ohne gesetzliche Erfüllungsvoraussetzungen.

Vom Arbeitsentgelt ist Unterhalt abzugrenzen, da keine Gegenleistung für eine Erwerbstätigkeit vorliegt.

Unterhalt ist in der Praxis relevant für steuerliche Erklärungen und familienrechtliche Ausgleichsverhältnisse.