Umstrukturierung - Arten

In Kürze

Eine Umstrukturierung umfasst verschiedene Arten von Veränderungen in einem Unternehmen oder Betrieb. Die wichtigsten Formen sind der Betriebsübergang, die Unternehmensumwandlung und die Betriebsänderung.

Definition

Wenn ein Unternehmen umstrukturiert wird, kann das auf sehr unterschiedliche Weise geschehen. Je nach Art der Umstrukturierung gelten verschiedene gesetzliche Regelungen – mit unterschiedlichen Folgen für die Beschäftigten.

Betriebsübergang (§ 613a BGB): Ein Betrieb oder Betriebsteil wechselt durch ein Rechtsgeschäft – zum Beispiel einen Kauf – den Inhaber. Dabei werden die einzelnen Bestandteile des Betriebs nacheinander übertragen. Man spricht von Einzelrechtsnachfolge.

Unternehmensumwandlung (Umwandlungsgesetz): Hier geht das Unternehmen in einem einzigen Rechtsakt auf einen neuen Rechtsträger über – automatisch mit der Eintragung ins Handelsregister (Gesamtrechtsnachfolge). Das Umwandlungsgesetz kennt vier Formen:

  • Verschmelzung (Fusion) – § 2 UmwG
  • Spaltung (Aufspaltung, Abspaltung, Ausgliederung) – § 123 UmwG
  • Vermögensübertragung – § 176 UmwG
  • Formwechsel – § 190 UmwG

Betriebsänderung (§ 111 BetrVG): Eine Betriebsänderung liegt vor, wenn eine Umstrukturierung wesentliche Nachteile für die gesamte Belegschaft oder erhebliche Teile davon haben kann. Auch das sogenannte Outsourcing – also die Auslagerung von Aufgaben an externe Unternehmen – gilt als Betriebsänderung.