In Kürze
Die Übungsleiterpauschale ist ein steuerlicher Freibetrag für bestimmte nebenberufliche Tätigkeiten. Sie betrifft Einnahmen aus begünstigten Tätigkeiten im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich.
Definition
Die Übungsleiterpauschale ist ein steuerrechtlicher Begriff für einen gesetzlich geregelten Freibetrag. Sie erfasst Einnahmen aus Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbaren Funktionen.
Die Pauschale gilt, wenn die Tätigkeit nebenberuflich ausgeübt wird. Sie muss für eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine steuerbegünstigte Körperschaft erfolgen.
Voraussetzung ist, dass der zeitliche Umfang ein Drittel einer vergleichbaren Vollzeittätigkeit nicht überschreitet.
Rechtsgrundlage ist:
- § 3 Nummer 26 Einkommensteuergesetz (EStG)
Die Übungsleiterpauschale begründet keinen Anspruch auf Zahlung einer Vergütung durch den Auftraggeber.
Abzugrenzen ist sie von der Ehrenamtspauschale, die andere Tätigkeiten mit geringerem Freibetrag erfasst.
In der Praxis dient die Übungsleiterpauschale der steuerlichen Freistellung entsprechender Einnahmen bis zur gesetzlichen Höchstgrenze.