In Kürze
Das Urlaubsentgelt ist die fortgezahlte Vergütung, die Arbeitnehmer während ihres genehmigten Erholungsurlaubs erhalten. Es ist keine Sonderzahlung, sondern das normale Arbeitsentgelt – berechnet nach dem durchschnittlichen Verdienst der letzten dreizehn Wochen vor Urlaubsbeginn.
Definition
Urlaubsentgelt (auch: Urlaubsvergütung) bezeichnet die gesetzlich geschuldete Vergütungsfortzahlung während des Erholungsurlaubs. Es sichert die wirtschaftliche Gleichstellung des Arbeitnehmers während der urlaubsbedingten Arbeitsfreistellung und gilt als laufendes Arbeitsentgelt – nicht als einmalige Sonderzahlung.
Die Berechnung richtet sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst der letzten dreizehn Wochen vor Urlaubsbeginn (§ 11 Bundesurlaubsgesetz, BUrlG). Regelmäßig gezahlte Entgeltbestandteile werden dabei berücksichtigt; nicht einbezogen werden zusätzlich vergütete Überstunden sowie reine Aufwandsersatzleistungen.
Da das Urlaubsentgelt laufendes Arbeitsentgelt ist, unterliegt es genauso der Steuer- und Sozialversicherungspflicht wie das reguläre Gehalt. Es ist vor Antritt des Urlaubs auszuzahlen. Eine Rückforderung bei vorzeitigem Ausscheiden nach übergewährtem Urlaub ist gesetzlich ausgeschlossen.
Wichtige Abgrenzung: Das Urlaubsentgelt ist nicht dasselbe wie das Urlaubsgeld. Das Urlaubsgeld ist eine freiwillige oder kollektivrechtlich geregelte Zusatzleistung mancher Arbeitgeber – das Urlaubsentgelt hingegen ist der gesetzliche Anspruch auf Fortzahlung der normalen Vergütung im Urlaub.
Rechtsgrundlagen:
- § 1 BUrlG – gesetzlicher Urlaubsanspruch
- § 11 BUrlG – Berechnung des Urlaubsentgelts