Urlaubsentgelt

Das Urlaubsentgelt ist die fortgezahlte Vergütung, die Arbeitnehmer während ihres genehmigten Erholungsurlaubs erhalten. Es ist keine Sonderzahlung, sondern das normale Arbeitsentgelt – berechnet nach dem durchschnittlichen Verdienst der letzten dreizehn Wochen vor Urlaubsbeginn.

In Kürze

Das Urlaubsentgelt ist die fortgezahlte Vergütung, die Arbeitnehmer während ihres genehmigten Erholungsurlaubs erhalten. Es ist keine Sonderzahlung, sondern das normale Arbeitsentgelt – berechnet nach dem durchschnittlichen Verdienst der letzten dreizehn Wochen vor Urlaubsbeginn.

Definition

Urlaubsentgelt (auch: Urlaubsvergütung) bezeichnet die gesetzlich geschuldete Vergütungsfortzahlung während des Erholungsurlaubs. Es sichert die wirtschaftliche Gleichstellung des Arbeitnehmers während der urlaubsbedingten Arbeitsfreistellung und gilt als laufendes Arbeitsentgelt – nicht als einmalige Sonderzahlung.

Die Berechnung richtet sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst der letzten dreizehn Wochen vor Urlaubsbeginn (§ 11 Bundesurlaubsgesetz, BUrlG). Regelmäßig gezahlte Entgeltbestandteile werden dabei berücksichtigt; nicht einbezogen werden zusätzlich vergütete Überstunden sowie reine Aufwandsersatzleistungen.

Da das Urlaubsentgelt laufendes Arbeitsentgelt ist, unterliegt es genauso der Steuer- und Sozialversicherungspflicht wie das reguläre Gehalt. Es ist vor Antritt des Urlaubs auszuzahlen. Eine Rückforderung bei vorzeitigem Ausscheiden nach übergewährtem Urlaub ist gesetzlich ausgeschlossen.

Wichtige Abgrenzung: Das Urlaubsentgelt ist nicht dasselbe wie das Urlaubsgeld. Das Urlaubsgeld ist eine freiwillige oder kollektivrechtlich geregelte Zusatzleistung mancher Arbeitgeber – das Urlaubsentgelt hingegen ist der gesetzliche Anspruch auf Fortzahlung der normalen Vergütung im Urlaub.

Rechtsgrundlagen:

  • § 1 BUrlG – gesetzlicher Urlaubsanspruch
  • § 11 BUrlG – Berechnung des Urlaubsentgelts

Wissensdatenbank

Fragen & Antworten

rund um die Mitbestimmung

Zur Wissensdatenbank