Unternehmenspolitik

Die Unternehmenspolitik ist das „Grundgesetz" eines Unternehmens: Sie legt fest, welche Ziele verfolgt werden, nach welchen Grundsätzen gehandelt wird und wie diese Ziele langfristig erreicht werden sollen. Sie gilt für alle Mitarbeiter und Führungskräfte und dient als übergeordnete Richtschnur für alle Entscheidungen...

In Kürze

Die Unternehmenspolitik ist das „Grundgesetz" eines Unternehmens: Sie legt fest, welche Ziele verfolgt werden, nach welchen Grundsätzen gehandelt wird und wie diese Ziele langfristig erreicht werden sollen. Sie gilt für alle Mitarbeiter und Führungskräfte und dient als übergeordnete Richtschnur für alle Entscheidungen im Betrieb.

Definition

Die Unternehmenspolitik hat die Aufgabe, externe Interessen von außenstehenden Dritten — etwa Kunden oder Lieferanten — mit den internen Zielen des Unternehmens in Einklang zu bringen. Langfristig soll sie den Bestand und die Selbstständigkeit des Unternehmens sichern. Sie basiert auf einer Unternehmensphilosophie — also einer grundlegenden Idee oder einem Zweck, der hinter der Gründung und Führung des Unternehmens steht.

Die Unternehmenspolitik legt die Strategie im Markt fest und bestimmt die Grundsätze des Handelns in allen Unternehmensbereichen — von der Beschaffung über die Produktion bis hin zum Personal. Sie gilt für alle Ebenen der Unternehmensorganisation und sorgt dafür, dass alle Bereiche in dieselbe Richtung arbeiten.

Zur Unternehmenspolitik gehören in der Regel drei Kernelemente:

  • Unternehmensvision: Ein konkretes, verständlich formuliertes Bild der mittel- und langfristigen Zukunft des Unternehmens.
  • Unternehmensleitbild: Die grundlegenden Werte und Verhaltensgrundsätze gegenüber Kunden, Lieferanten und Mitarbeitern.
  • Unternehmenskonzept: Die detaillierte Beschreibung der strategischen und operativen Ausrichtung, aufgeteilt in ein leistungswirtschaftliches, ein finanzwirtschaftliches und ein soziales Konzept.

In größeren Unternehmen werden Gesamtziele in Teilziele aufgeteilt und an einzelne Abteilungen weitergegeben. Die Unternehmensführung hat dabei die Aufgabe, diese Teilziele zu koordinieren, damit sie sich nicht gegenseitig behindern und das Gesamtziel erreichbar bleibt. Einzelne Geschäftsbereiche können eigene Teilziele verfolgen, diese müssen jedoch stets mit den allgemeinen unternehmenspolitischen Grundsätzen vereinbar sein.

Zur Unternehmenspolitik gehört auch die Personalpolitik. Die Unternehmensführung legt fest, wie das Verhältnis zwischen Führung und Mitarbeitenden gestaltet wird, welche Verhaltensregeln gelten und wie Mitbestimmung und Mitverantwortung der Beschäftigten berücksichtigt werden.

Da das Unternehmen Teil der Gesellschaft ist, übernimmt die Unternehmensführung auch Aufgaben nach außen — etwa in Verbänden oder der Politik — und muss Themen wie den Umweltschutz in die Unternehmenspolitik einbeziehen.

Damit die Unternehmenspolitik tatsächlich gelebt wird, müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein: Sie muss schriftlich festgehalten sein, von Führungskräften im Alltag vorgelebt werden und für jeden Mitarbeiter nachvollziehbar sein. Anpassungen sind nur dann vorzunehmen, wenn sie wesentlichen Einfluss auf das künftige Verhalten von Führungskräften und Mitarbeitern haben.

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