In Kürze
Der Urlaubsantrag dient der formellen Anzeige eines gewünschten Urlaubszeitraums gegenüber dem Arbeitgeber. Er ist Voraussetzung für die verbindliche zeitliche Festlegung von Erholungsurlaub.
Definition
Der Urlaubsantrag ist ein arbeitsrechtlicher Begriff, der die Erklärung zur Inanspruchnahme von Erholungsurlaub bezeichnet. Er konkretisiert den Zeitpunkt, die Dauer und die Lage des Urlaubs innerhalb eines bestehenden Arbeitsverhältnisses.
Ein Urlaubsantrag liegt vor, wenn der gewünschte Urlaubszeitraum dem Arbeitgeber rechtzeitig und eindeutig angezeigt ist. Er kann mündlich oder schriftlich erfolgen, sofern keine verbindliche Form vorgegeben ist.
Der Urlaubsantrag entfaltet rechtliche Wirkung erst mit ausdrücklicher Genehmigung durch den Arbeitgeber. Rechtsgrundlage ist:
- § 7 Absatz 1 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)
Schweigen oder Untätigkeit des Arbeitgebers stellt keine Genehmigung dar. Der Urlaubsantrag begründet keinen Anspruch auf eigenmächtigen Urlaubsantritt ohne Zustimmung.
Abzugrenzen ist der Urlaubsantrag vom Urlaubsanspruch, der das Bestehen des Rechts auf Erholungsurlaub beschreibt.
In der Praxis ermöglicht der Urlaubsantrag eine koordinierte Personalplanung und rechtssichere Urlaubsgewährung.