Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer – umgangssprachlich auch Mehrwertsteuer genannt – ist eine indirekte Steuer auf Lieferungen und Leistungen von Unternehmen. Für Unternehmen ist sie in der Regel ein durchlaufender Posten; wirtschaftlich belastet sie den privaten Endverbraucher.

In Kürze

Die Umsatzsteuer – umgangssprachlich auch Mehrwertsteuer genannt – ist eine indirekte Steuer auf Lieferungen und Leistungen von Unternehmen. Für Unternehmen ist sie in der Regel ein durchlaufender Posten; wirtschaftlich belastet sie den privaten Endverbraucher.

Definition

Die Umsatzsteuer ist eine Steuer, die auf jeder Wirtschaftsstufe erhoben wird, aber jeweils nur den neu entstandenen Mehrwert erfasst. Bis 1973 hieß sie offiziell Mehrwertsteuer – dieser Begriff ist im Alltag bis heute gebräuchlich. Rechtsgrundlage ist das Umsatzsteuergesetz (UStG), insbesondere § 1 UStG.

Für Unternehmen ist die Umsatzsteuer gewinnneutral: Sie zählt nicht zu den Kosten und beeinflusst den Unternehmensgewinn nicht. Unternehmen dürfen die ihnen selbst berechnete Umsatzsteuer als sogenannte Vorsteuer von ihrer eigenen Steuerschuld abziehen. Steuerschuldner ist grundsätzlich der leistende Unternehmer, während die wirtschaftliche Last allein beim privaten Endverbraucher verbleibt.

In einer Rechnung müssen Entgelt und Umsatzsteuer getrennt ausgewiesen werden (Nettoprinzip). Die Steuer entsteht im Regelfall mit Ausstellung der Rechnung (Soll-Besteuerung). Auf Antrag kann sie in bestimmten Fällen erst mit Zahlungseingang entstehen (Ist-Besteuerung).

Steuerbare Umsätze sind unter anderem:

  • Lieferungen (z. B. Warenverkäufe)
  • Sonstige Leistungen (z. B. Beratung, Vermietung)
  • Innergemeinschaftlicher Erwerb (Warenbezüge aus EU-Staaten)
  • Unentgeltliche Lieferungen und Leistungen (z. B. Eigenverbrauch)
  • Sachzuwendungen und Leistungen an Arbeitnehmer ohne gesondertes Entgelt (Sachbezüge)
  • Einfuhr von Waren ins Inland (Einfuhrumsatzsteuer, erhoben durch die Zollämter)

Die Steuersätze sind gesetzlich geregelt:

  • § 12 Abs. 1 UStG – allgemeiner Steuersatz: 19 %
  • § 12 Abs. 2 UStG – ermäßigter Steuersatz: 7 % (z. B. für bestimmte Lebensmittel oder Bücher)

Unternehmen müssen regelmäßig Umsatzsteuer-Voranmeldungen beim Finanzamt einreichen – in der Regel vierteljährlich, bei einer Steuerschuld von mehr als 7.500 Euro im Vorjahr monatlich. Nach Ablauf des Kalenderjahres ist eine Umsatzsteuerjahreserklärung abzugeben. Die verbleibende Zahllast ergibt sich aus der Steuerschuld abzüglich der abziehbaren Vorsteuer und bereits geleisteter Vorauszahlungen.

Von Verbrauchsteuern unterscheidet sich die Umsatzsteuer durch ihre mehrstufige Erhebung mit Vorsteuerabzug. In der Praxis ist sie ein zentrales Element der laufenden Abrechnung und steuerlichen Compliance von Unternehmen.

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