In Kürze
Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer dient der eindeutigen steuerlichen Kennzeichnung von Unternehmen im innergemeinschaftlichen Wirtschaftsverkehr. Sie ermöglicht die korrekte Abwicklung grenzüberschreitender Lieferungen und Leistungen.
Definition
Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist ein steuerrechtlicher Begriff zur umsatzsteuerlichen Identifikation von Unternehmern innerhalb der Europäischen Union. Sie wird vergeben, um steuerbare grenzüberschreitende Umsätze eindeutig einem leistenden oder empfangenden Unternehmen zuzuordnen.
Die Nummer liegt vor, wenn einem Unternehmer auf Antrag eine unionsweit eindeutige Nummer zugeteilt ist. Voraussetzung ist die Unternehmereigenschaft im Sinne des Umsatzsteuerrechts sowie eine Registrierung bei der zuständigen Steuerbehörde.
Rechtsgrundlage ist:
- § 27a Umsatzsteuergesetz (UStG)
Dieser regelt die Erteilung und Verwendung der Nummer. Sie ist bei bestimmten innergemeinschaftlichen Lieferungen und sonstigen Leistungen anzugeben.
Die Nummer dient der Kontrolle des Steueraufkommens und der Anwendung des Bestimmungslandprinzips. Eine Verpflichtung zur Beantragung besteht nicht für rein inländische Umsätze.
Abzugrenzen ist die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer von:
- der Steuernummer
Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer unterscheidet sich durch ihre unionsweite Gültigkeit und spezielle Kontrollfunktion.
In der Praxis ermöglicht sie die steuerlich korrekte Rechnungsstellung und den Vorsteuerabzug bei grenzüberschreitenden Geschäftsvorgängen.