In Kürze
Das Urteilsverfahren entscheidet individualrechtliche Streitigkeiten vor den Arbeitsgerichten. Es endet regelmäßig durch Urteil oder gerichtlichen Vergleich.
Definition
Das Urteilsverfahren ist ein arbeitsrechtliches Verfahrensmodell. Es dient der gerichtlichen Entscheidung individualrechtlicher Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern.
Das Verfahren erfasst alle Klagen, die auf Leistung, Feststellung oder Gestaltung gerichtet sind. Es liegt vor, wenn eine Streitigkeit durch Klageerhebung vor dem zuständigen Arbeitsgericht anhängig gemacht wird.
Voraussetzung ist, dass kein kollektives Beschlussverfahren einschlägig ist und ein streitiger Anspruch geltend gemacht wird.
Das Verfahren folgt grundsätzlich den zivilprozessualen Regeln unter Berücksichtigung arbeitsgerichtlicher Besonderheiten.
Rechtsgrundlage ist das Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG), insbesondere:
- §§ 2, 46 ArbGG
Das Urteilsverfahren begründet keinen Anspruch auf eine bestimmte Entscheidungsform oder Verfahrensdauer.
Abzugrenzen ist es vom Beschlussverfahren, das kollektive Beteiligungsrechte zum Gegenstand hat.
In der Praxis stellt das Urteilsverfahren das zentrale Verfahren zur Durchsetzung arbeitsrechtlicher Individualansprüche dar.