In Kürze
Eine Umsetzung bedeutet, dass ein Arbeitnehmer innerhalb des Unternehmens an einen anderen Arbeitsplatz oder in einen anderen Bereich wechselt. Sie dient häufig dazu, Arbeitsplatzverluste zu vermeiden, wenn in einzelnen Unternehmensbereichen Personal abgebaut werden muss.
Definition
Die Umsetzung ist eine Maßnahme der Personalplanung. Muss ein Unternehmen in bestimmten Bereichen Personal abbauen, können betroffene Mitarbeiter stattdessen in andere Unternehmensbereiche wechseln, in denen Arbeitskräfte fehlen. So lässt sich ein Jobverlust oft vermeiden.
Benötigt ein Mitarbeiter am neuen Arbeitsplatz andere Kenntnisse oder Fähigkeiten, können Schulungen oder betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen den Wechsel begleiten und unterstützen.
Wichtig zu wissen: In der Praxis ist eine Umsetzung häufig rechtlich als Versetzung einzustufen. In diesem Fall gelten besondere Regeln — sowohl aus dem Arbeitsvertrag und Tarifvertrag als auch aus dem Gesetz. Insbesondere hat der Betriebsrat dann ein Mitbestimmungsrecht:
- § 95 BetrVG – Definition und Grundsätze zur Versetzung
- § 99 BetrVG – Mitbestimmung des Betriebsrats bei personellen Einzelmaßnahmen wie der Versetzung