In Kürze
Eine Umschulung vermittelt neue berufliche Fähigkeiten und Kenntnisse, um in einen anderen Beruf wechseln zu können. Sie gehört zu den berufsfördernden Maßnahmen und kann von verschiedenen Trägern gefördert werden.
Definition
Bei einer Umschulung erwerben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Kenntnisse und Fähigkeiten, die ihnen den Übergang in eine andere berufliche Tätigkeit ermöglichen. Sie richtet sich vor allem an Personen, die ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben können oder wollen.
Umschulungen finden in Berufsförderungswerken, Fachschulen, Fachhochschulen, anderen Ausbildungsstätten oder direkt in Betrieben statt. Begleitende Hilfen können den Lernprozess bei einer betrieblichen Einzelumschulung zusätzlich unterstützen.
Wer übernimmt die Kosten? Je nach persönlicher Situation kommen unterschiedliche Träger infrage:
- §§ 81, 82 ff. SGB III – Förderung durch die Arbeitsagentur als berufliche Weiterbildung
- § 131a Abs. 2 S. 1 Nr. 3 SGB III – umschulungsbegleitende Hilfen bei betrieblicher Einzelumschulung
- §§ 9 ff. SGB VI – Rentenversicherungsträger, wenn die Erwerbsfähigkeit durch eine Behinderung gefährdet oder gemindert ist oder bereits eine Rente wegen Erwerbsminderung bezogen wird
Auch Berufsgenossenschaften und Versorgungsämter können unter bestimmten Voraussetzungen für eine Umschulung zuständig sein.