In Kürze
Die Unfallversicherung schützt vor wirtschaftlichen Folgen von Unfällen und unfallbedingten Gesundheitsschäden. Sie besteht in gesetzlicher und privater Ausprägung mit unterschiedlichem Schutzumfang.
Definition
Die Unfallversicherung ist ein arbeitsrechtliches Instrument zur Absicherung gegen Unfallfolgen. Sie bietet Schutz bei Unfällen und unfallbedingten Gesundheitsschäden.
Leistungen umfassen Heilbehandlung, Rehabilitation oder finanzielle Entschädigung nach einem versicherten Ereignis.
In der gesetzlichen Form erfasst sie Arbeitsunfälle, Wegeunfälle und Berufskrankheiten im Rahmen einer versicherten Tätigkeit.
Rechtsgrundlage der gesetzlichen Unfallversicherung ist das Siebte Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII).
Träger sind die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen als Teil der Sozialversicherung.
Die Finanzierung erfolgt ausschließlich durch Beiträge der Unternehmen im Umlageverfahren.
Daneben besteht die private Unfallversicherung auf vertraglicher Grundlage mit individuell festgelegtem Leistungsumfang.
Unfallversicherung begründet keinen allgemeinen Schutz für alle Lebensrisiken außerhalb des vereinbarten oder gesetzlichen Versicherungsbereichs.
Abzugrenzen ist die Unfallversicherung von der Krankenversicherung:
- Unfallversicherung: Schutz bei Unfallereignissen
- Krankenversicherung: Absicherung von Krankheitsschäden unabhängig vom Unfallereignis
In der Praxis regelt die Unfallversicherung die Zuständigkeit für Prävention, Leistungen und Entschädigung nach unfallbedingten Schadensereignissen.