In Kürze
Die Unfallversicherung schützt vor den wirtschaftlichen Folgen von Unfällen und unfallbedingten Gesundheitsschäden. Sie existiert in gesetzlicher und privater Form mit unterschiedlichem Schutzumfang.
Definition
Die Unfallversicherung ist ein Instrument zur Absicherung gegen Unfallfolgen. Leistungen umfassen Heilbehandlung, Rehabilitation sowie finanzielle Entschädigung nach einem versicherten Ereignis.
Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein Zweig der Sozialversicherung, der speziell auf berufliche Risiken ausgerichtet ist. Sie erfasst Arbeitsunfälle, Wegeunfälle und Berufskrankheiten im Rahmen einer versicherten Tätigkeit. Rechtsgrundlage ist das Siebte Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII).
Die gesetzliche Unfallversicherung verfolgt drei Hauptziele: Sie soll Versicherungsfälle und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren mit allen geeigneten Mitteln verhüten, nach einem eingetretenen Versicherungsfall die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Betroffenen so weit wie möglich wiederherstellen und – wenn eine vollständige Wiederherstellung nicht möglich ist – den Versicherten oder ihren Hinterbliebenen Geldleistungen als finanzielle Entschädigung gewähren.
Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. Die Finanzierung erfolgt ausschließlich durch Beiträge der Unternehmen im Umlageverfahren – Arbeitnehmer zahlen keine eigenen Beiträge.
Daneben besteht die private Unfallversicherung auf vertraglicher Grundlage mit individuell festgelegtem Leistungsumfang. Sie kann Lücken abdecken, die die gesetzliche Unfallversicherung nicht schließt, etwa bei Unfällen im privaten Bereich.
Wichtige Abgrenzungen:
- Unfallversicherung vs. Krankenversicherung: Die Unfallversicherung greift bei Unfallereignissen, die Krankenversicherung sichert Krankheitsschäden unabhängig von einem Unfallereignis ab.
- Die Unfallversicherung bietet keinen allgemeinen Schutz für alle Lebensrisiken außerhalb des vereinbarten oder gesetzlichen Versicherungsbereichs.