Unkündbarkeit

In Kürze

Unkündbarkeit bezeichnet den Ausschluss der ordentlichen Kündigung eines Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber. Das Arbeitsverhältnis bleibt nur außerordentlich kündbar.

Definition

Unkündbarkeit ist ein arbeitsrechtlicher Begriff, der den rechtlichen Ausschluss der ordentlichen Kündigung eines bestehenden Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber beschreibt.

Unkündbarkeit liegt vor, wenn eine Beendigung durch fristgerechte Kündigung arbeitsvertraglich, tarifvertraglich oder gesetzlich nicht zulässig ist.

Das Arbeitsverhältnis besteht fort, solange kein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung gegeben ist. Die Regelung betrifft ausschließlich die ordentliche Kündigung und erfasst nicht die Kündigungsmöglichkeit des Arbeitnehmers.

Rechtsgrundlagen ergeben sich insbesondere aus:

  • Tarifverträgen
  • § 15 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) bei befristeten Arbeitsverhältnissen

Die außerordentliche Kündigung nach § 626 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) bleibt rechtlich möglich.

Unkündbarkeit begründet keinen absoluten Bestandsschutz gegen jede Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Abzugrenzen ist sie vom allgemeinen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz, der ordentliche Kündigungen nur einschränkt.

In der arbeitsrechtlichen Praxis verstärkt Unkündbarkeit den Bestandsschutz bei langjährigen oder besonders geschützten Beschäftigungsverhältnissen.