Umlaufvermögen

In Kürze

Umlaufvermögen bezeichnet kurzfristig gebundene Vermögenswerte eines Unternehmens. Es dient dem laufenden Geschäftsbetrieb und der finanziellen Abwicklung.

Definition

Umlaufvermögen ist ein handelsrechtlicher Begriff, der kurzfristig nutzbare Vermögensgegenstände eines Unternehmens bezeichnet.

Es umfasst Vermögenswerte, die zum Verbrauch, zur Verarbeitung, zur Veräußerung oder zur kurzfristigen Liquiditätssicherung bestimmt sind.

Umlaufvermögen liegt vor, wenn die wirtschaftliche Zweckbestimmung nicht auf dauerhaften Einsatz gerichtet ist.

Voraussetzung ist die Zuordnung der Vermögensgegenstände zur Aktivseite der Bilanz mit kurzfristiger Bindungsdauer.

Rechtsgrundlage ist:

  • § 266 Handelsgesetzbuch (HGB)

Das Umlaufvermögen unterliegt dem strengen Niederstwertprinzip bei der handelsrechtlichen Bewertung.

Es begründet keinen Anspruch auf dauerhafte Kapitalbindung im Unternehmen.

Abzugrenzen ist das Umlaufvermögen vom Anlagevermögen, das dem Geschäftsbetrieb langfristig dient.

In der Praxis ist das Umlaufvermögen maßgeblich für Liquidität, Zahlungsfähigkeit und kurzfristige Unternehmenssteuerung.