In Kürze
Umsatz bezeichnet den wertmäßigen Erlös aus dem Verkauf von Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens in einem bestimmten Zeitraum. Er ist eine der wichtigsten Kennzahlen im Rechnungswesen und gibt Auskunft über die Leistungsfähigkeit eines Unternehmens.
Definition
Umsatz ist ein handelsrechtlicher Begriff, der die Summe der Erlöse aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit bezeichnet. Er erfasst alle wertmäßigen Gegenleistungen aus Lieferungen und sonstigen Leistungen innerhalb eines Abrechnungszeitraums. Rechtsgrundlage ist § 277 Handelsgesetzbuch (HGB).
Umsatz liegt vor, wenn Waren verkauft oder Dienstleistungen erbracht werden und dafür Entgelte in Geld oder Forderungen erzielt werden. Er ist von sonstigen Erträgen abzugrenzen, die nicht aus der betrieblichen Haupttätigkeit stammen.
Es gibt zwei grundlegende Arten des Umsatzes:
- Wertmäßiger Umsatz: Verkaufte Menge multipliziert mit dem Verkaufspreis.
- Mengenmäßiger Umsatz: Die Summe aller abgesetzten Leistungen eines Unternehmens.
Beim Umsatz unterscheidet man außerdem zwischen Bruttoumsatz (inklusive Umsatzsteuer) und Nettoumsatz (ohne Umsatzsteuer und weitere Abzüge). Der Umsatz bildet die Grundlage für die Berechnung der Umsatzsteuer. Der Sollumsatz (auch wirtschaftlicher Umsatz) ergibt sich aus den Warenverkäufen abzüglich Rücksendungen und Preisnachlässen.
Umsatz wird ohne Abzug von Aufwendungen ermittelt und begründet keinen Rückschluss auf Gewinn oder Wirtschaftlichkeit des Unternehmens. Aus dem Umsatz lassen sich jedoch wichtige Kennzahlen ableiten:
- Bruttogewinnsatz: Bruttogewinn im Verhältnis zum Umsatz
- Umsatzgewinn: Reingewinn im Verhältnis zum Umsatz
- Umsatzbelastung: Gesamtaufwand im Verhältnis zum Umsatz
- Umschlagshäufigkeit: Umsatz im Verhältnis zu Lagerbestand, Forderungen, Eigen- oder Gesamtkapital