In Kürze
Die Überweisung ist ein standardisiertes Verfahren zur bargeldlosen Übertragung eines Geldbetrags zwischen Zahlungskonten. Sie dient der Erfüllung von Zahlungsansprüchen im privaten und geschäftlichen Verkehr.
Definition
Überweisung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff, der ein unbares Zahlungsinstrument im Zahlungsverkehr beschreibt. Sie bezeichnet die buchmäßige Übertragung eines Geldbetrags vom Konto des Zahlers auf ein Empfängerkonto.
Eine Überweisung liegt vor, wenn ein Zahlungsauftrag mit eindeutigen Kontodaten erteilt und durch ein Kreditinstitut ausgeführt ist. Voraussetzung ist die Autorisierung des Auftrags sowie die technische Möglichkeit der kontoführenden Zahlungsdienstleister.
Rechtsgrundlage ist insbesondere:
- § 675f Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- § 675s BGB
Die Überweisung begründet keine Verpflichtung des Zahlungsempfängers zur Annahme bestimmter Zahlungsmodalitäten.
Abzugrenzen ist die Überweisung von der Lastschrift, bei der der Zahlungsempfänger den Zahlungsvorgang auslöst.
In der Praxis dient die Überweisung der fristgerechten Erfüllung vertraglicher Entgelt- und Geldleistungspflichten.