Überstunden

In Kürze

Überstunden bezeichnen Arbeitsleistungen über die individuell festgelegte regelmäßige Arbeitszeit hinaus. Sie entstehen im laufenden Arbeitsverhältnis durch zusätzliche zeitliche Beanspruchung.

Definition

Überstunden ist ein arbeitszeitrechtlicher Begriff. Sie bezeichnen Arbeitszeiten, die über die arbeitsvertraglich, tariflich oder betrieblich festgelegte regelmäßige Arbeitszeit hinausgehen.

Überstunden liegen vor, wenn die geschuldete Arbeitszeit überschritten ist und die zusätzliche Leistung dem Arbeitgeber zuzurechnen ist.

Voraussetzung ist, dass die Arbeitsleistung angeordnet, gebilligt, geduldet oder aus objektiver betrieblicher Notwendigkeit erbracht wird.

Maßgebliche Bezugspunkte können sein:

  • Arbeitsvertrag
  • Tarifvertrag
  • Betriebsvereinbarung
  • gesetzliche Arbeitszeitregelungen

Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:

  • § 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) (zeitliche Höchstgrenzen)
  • § 87 Absatz 1 Nummer 3 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) (Mitbestimmung)

Überstunden begründen keinen automatischen Anspruch auf zusätzliche Vergütung ohne entsprechende Vergütungsregelung.

Abzugrenzen sind Überstunden von:

  • Mehrarbeit, die eine Überschreitung der gesetzlichen Höchstarbeitszeit voraussetzt

Überstunden können durch Zahlung oder durch Freizeitausgleich ausgeglichen werden, sofern eine wirksame Regelung besteht.

In der Praxis betreffen Überstunden insbesondere:

  • Arbeitszeitorganisation
  • Vergütungsfragen
  • Mitbestimmungsrechte im laufenden Betrieb