Umsatzsteuersatz

In Kürze

Der Umsatzsteuersatz bestimmt den Prozentsatz der auf einen steuerpflichtigen Umsatz anzuwendenden Steuer. Er richtet sich nach Art der Leistung und gesetzlicher Zuordnung.

Definition

Umsatzsteuersatz ist ein steuerrechtlicher Begriff. Er bezeichnet den gesetzlich festgelegten Prozentsatz, mit dem die Bemessungsgrundlage eines steuerpflichtigen Umsatzes besteuert wird.

Der Umsatzsteuersatz ist anzuwenden, wenn eine Lieferung oder sonstige Leistung der Umsatzsteuer unterliegt. Er bestimmt sich nach der Art des Umsatzes und dessen gesetzlicher Einordnung.

Maßgeblich ist die Zuordnung zu einem Regelsteuersatz oder einem ermäßigten Steuersatz.

Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:

  • § 12 Umsatzsteuergesetz (UStG)
  • § 10 UStG (Bemessungsgrundlage)

Der Umsatzsteuersatz wird auf die nach § 10 UStG bestimmte Bemessungsgrundlage angewendet. Eine Anwendung setzt keine Gewinnerzielung voraus.

Der Umsatzsteuersatz begründet keinen eigenständigen Steueranspruch außerhalb eines steuerbaren Umsatzes. Von der Steuerbefreiung unterscheidet er sich durch die fortbestehende Steuerpflicht.

In der Praxis steuert der Umsatzsteuersatz die Höhe der auszuweisenden Steuer in Rechnung und Abrechnung.