Umweltschutz

In Kürze

Umweltschutz bezeichnet staatliche und gesellschaftliche Maßnahmen zum Schutz natürlicher Lebensgrundlagen. Er ist als Staatsziel verfassungsrechtlich verankert.

Definition

Umweltschutz ist ein verfassungsrechtlicher Begriff. Er umfasst die Gesamtheit rechtlicher, administrativer und tatsächlicher Maßnahmen zur Bewahrung natürlicher Umweltgüter.

Umweltschutz zielt auf die Vermeidung, Begrenzung und Beseitigung schädlicher Umwelteinwirkungen durch menschliches Handeln. Er liegt vor, wenn Eingriffe in Natur, Klima, Wasser, Boden oder Luft normativ gesteuert sind.

Maßgebliche Grundlage ist Artikel 20a des Grundgesetzes (GG) als verbindliche Staatszielbestimmung. Umweltschutz begründet kein eigenständiges subjektives Individualgrundrecht gegenüber dem Staat.

Abzugrenzen ist Umweltschutz von:

  • freiwilligem Umweltmanagement privater Unternehmen ohne hoheitliche Steuerungswirkung

In der Praxis prägt Umweltschutz die Ausgestaltung zahlreicher Fachgesetze und behördlicher Entscheidungsprozesse. Umweltschutz wirkt dabei dauerhaft auf Planung, Genehmigung und Kontrolle umweltrelevanter Vorhaben ein.