In Kürze
Der Urlaubsplan strukturiert betriebliche Abwesenheiten über einen festgelegten Zeitraum. Er dient der Koordination verfügbarer Arbeitskapazitäten im laufenden Betrieb.
Definition
Der Urlaubsplan ist ein arbeitsrechtliches Instrument zur Erfassung betriebsbezogen festgelegter Urlaubs- und Abwesenheitszeiten von Arbeitnehmern innerhalb eines definierten Zeitraums.
Er dient der organisatorischen Abstimmung gleichzeitiger Abwesenheiten zur Sicherstellung der betrieblichen Funktionsfähigkeit. Ein Urlaubsplan liegt vor, wenn Urlaubszeiträume und sonstige Abwesenheiten verbindlich erfasst und zeitlich zugeordnet sind.
Die Festlegung erfolgt durch den Arbeitgeber unter Berücksichtigung betrieblicher Belange und individueller Urlaubsansprüche.
Rechtsgrundlage ist das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), insbesondere:
- § 7 BUrlG
Der Urlaubsplan begründet keinen eigenständigen Anspruch auf bestimmte Urlaubszeiträume. Er ist von einer bloßen Sammlung unverbindlicher Urlaubswünsche der Beschäftigten abzugrenzen.
Der Urlaubsplan ermöglicht eine vorausschauende Personaldisposition und dient der transparenten innerbetrieblichen Abstimmung.