Urlaubsgeld

In Kürze

Urlaubsgeld ist eine zusätzliche Einmalzahlung, die neben dem normalen Urlaubsentgelt gezahlt wird. Es ist steuer- und sozialversicherungspflichtig.

Definition

Urlaubsgeld bezeichnet eine Sonderzahlung des Arbeitgebers, die Arbeitnehmer zusätzlich zu ihrem regulären Lohn während des Urlaubs erhalten. Es handelt sich dabei um sogenanntes einmalig gezahltes Arbeitsentgelt.

Diese Einordnung gilt auch dann, wenn das Urlaubsgeld nicht als Jahressumme, sondern für jeden einzelnen Urlaubstag ausgezahlt wird.

Sozialversicherungsbeiträge entstehen beim Urlaubsgeld erst im Moment der tatsächlichen Auszahlung – nicht schon durch den bloßen Anspruch darauf. Es gilt das sogenannte Zuflussprinzip. Das unterscheidet das Urlaubsgeld vom laufenden Arbeitsentgelt.

Arbeitgeber müssen das Urlaubsgeld bei der monatlichen Beitragsabrechnung berücksichtigen, wenn dessen Zahlung im laufenden Monat mit hinreichender Sicherheit zu erwarten ist. Die Beiträge sind grundsätzlich am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig.

Besonderheit: Obwohl Urlaubsgeld sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt ist, bleibt es bei der Berechnung der Umlagen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) – also dem Ausgleich für Entgeltfortzahlung und Mutterschaft – außen vor.