In Kürze
Das Umlageverfahren ist ein Finanzierungssystem der sozialen Sicherung ohne individuelle Kapitalbildung. Es beruht auf der unmittelbaren Verwendung laufender Beiträge für aktuelle Leistungen.
Definition
Das Umlageverfahren ist ein sozialversicherungsrechtlicher Begriff für ein beitragsfinanziertes System ohne Kapitalbildung. Es beschreibt die Verwendung laufender Beiträge zur Deckung gesetzlicher Leistungsansprüche.
Das Verfahren liegt vor, wenn eingezahlte Mittel periodengleich an Leistungsberechtigte verteilt werden. Voraussetzung ist ein gesetzlich angeordnetes Pflichtsystem mit fortlaufender Beitragserhebung und ohne individuelle Rücklagenbildung.
Die Finanzierung orientiert sich am aktuellen Ausgabenbedarf, nicht an individuell angespartem Kapital. Typische Anwendungen finden sich in der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Unfallversicherung.
Individuelle Beitragszahlungen begründen lediglich eine rechtlich gesicherte Anwartschaft auf zukünftige Leistungen. Eine gesetzliche Garantie einer bestimmten Leistungsrendite wird nicht gegeben.
Abzugrenzen ist das Umlageverfahren vom Kapitaldeckungsverfahren:
- Beim Kapitaldeckungsverfahren werden Beiträge angespart und später ausgezahlt.
In der Praxis bestimmt das Umlageverfahren die laufende Finanzierungslogik zentraler staatlicher Sozialversicherungssysteme.