Unständig Beschäftigte

In Kürze

Eine unständige Beschäftigung dauert weniger als eine Woche und ist entweder von Natur aus kurzfristig oder vertraglich so befristet. Für unständig Beschäftigte gelten besondere Regeln in der Sozialversicherung.

Definition

Als unständig beschäftigt gilt, wer in einem Job arbeitet, der auf weniger als sieben aufeinanderfolgende Kalendertage begrenzt ist — entweder weil die Tätigkeit ihrer Natur nach kurzfristig ist (z. B. Aufräumarbeiten) oder weil der Arbeitsvertrag sie ausdrücklich so befristet. Samstage, Sonn- und Feiertage zählen bei der Berechnung der Wochenfrist mit, auch wenn an diesen Tagen nicht gearbeitet wird.

Unständige Beschäftigungen können sich wiederholen — auch beim selben Arbeitgeber. Entscheidend ist, dass jeder einzelne Einsatz kürzer als eine Woche ist und die Art der Beschäftigung, ihre Annahme und Entlohnung dem Charakter einer unständigen Tätigkeit entsprechen.

Berufsmäßig unständig beschäftigt ist, wer im jeweiligen Kalendermonat den wirtschaftlichen und zeitlichen Schwerpunkt seiner Erwerbstätigkeit in solchen Kurzeinsätzen hat. Als Orientierungswert gilt: Die kurzfristigen Beschäftigungen übersteigen andere Tätigkeiten sowohl beim Verdienst als auch beim Zeitaufwand um mindestens 20 %. Nur bei berufsmäßiger Ausübung greifen die besonderen Regelungen in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. In der Rentenversicherung gelten sie unabhängig davon.

Wichtig ist die Abgrenzung zu zwei anderen Beschäftigungsformen:

  • Dauerbeschäftigung: Wenn Einsätze von Beginn an regelmäßig und vereinbarungsgemäß wiederkehren und der Arbeitnehmer grundsätzlich zur Verfügung stehen muss, liegt eine Dauerbeschäftigung vor — keine unständige Beschäftigung.
  • Regelmäßig wiederkehrende Beschäftigung: Wiederholen sich Einsätze planmäßig in festen Abständen, ohne dass eine Verfügungsbereitschaft zwischen den Einsätzen besteht, handelt es sich weder um eine unständige noch um eine Dauerbeschäftigung, sondern um eine eigene Kategorie.

Welche Form vorliegt, hängt stets von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab.