Unfallverhütungsvorschriften

In Kürze

Unfallverhütungsvorschriften sind verbindliche Regeln zum Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vor Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Sie werden von den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern erlassen.

Definition

Unfallverhütungsvorschriften legen fest, welche Schutzmaßnahmen Arbeitgeber und Beschäftigte am Arbeitsplatz einhalten müssen, um Unfälle und gesundheitliche Schäden zu vermeiden. Sie ergänzen die staatlichen Arbeitsschutzgesetze und sind für alle Betriebe und Versicherten im jeweiligen Zuständigkeitsbereich verbindlich.

Die rechtliche Grundlage für den Erlass dieser Vorschriften bilden die §§ 15, 20 SGB VII (Siebtes Buch Sozialgesetzbuch). Danach sind die Unfallversicherungsträger — also vor allem die Berufsgenossenschaften — berechtigt und verpflichtet, solche Vorschriften zu erlassen.

Im Rahmen der gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie arbeiten Bund, Länder und Unfallversicherungsträger zusammen, um das Vorschriften- und Regelwerk verständlich, überschaubar und aufeinander abgestimmt zu gestalten. Ziel ist ein einheitlich hoher Schutzstandard für alle Beschäftigten.