In Kürze
Urlaub ist die zeitlich begrenzte Freistellung von der Arbeit zur Erholung. Er erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts.
Definition
Urlaub ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet die zeitweise Befreiung des Arbeitnehmers von der Arbeitspflicht zum Zweck der Erholung.
Urlaub liegt vor, wenn ein bestehendes Arbeitsverhältnis fortbesteht und die Arbeitsleistung vorübergehend nicht erbracht wird.
Voraussetzung ist, dass der Urlaubsanspruch dem Grunde nach entstanden und zeitlich festgelegt ist. Während des Urlaubs besteht grundsätzlich Anspruch auf Fortzahlung des regelmäßigen Arbeitsentgelts.
Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:
- Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)
- § 1 BUrlG
- § 3 BUrlG
Nach dem BUrlG beträgt der gesetzliche Mindesturlaub jährlich vier Wochen.
Urlaub begründet keinen Anspruch auf zusätzliche Vergütungsbestandteile außerhalb des Urlaubsentgelts.
Abzugrenzen ist Urlaub von sonstigen Freistellungen, die nicht der Erholung dienen.
In der Praxis strukturiert Urlaub die Erholungszeiten innerhalb bestehender Arbeitsverhältnisse.