In Kürze
Urlaub ist die zeitlich begrenzte, bezahlte Freistellung von der Arbeit zur Erholung. Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) 24 Werktage im Jahr.
Definition
Urlaub bezeichnet die vorübergehende Befreiung des Arbeitnehmers von der Arbeitspflicht bei fortbestehendem Arbeitsverhältnis. Zweck des Erholungsurlaubs ist es, die Arbeitskraft wiederherzustellen. Daneben gibt es weitere Urlaubsarten: Bildungsurlaub dient der beruflichen Weiterbildung, Erziehungsurlaub der Betreuung eines Kindes.
Voraussetzung für den vollen Urlaubsanspruch ist eine Beschäftigungsdauer von mindestens sechs Monaten (§ 4 BUrlG). Davor besteht ein anteiliger Teilurlaub von einem Zwölftel des Jahresurlaubs pro Beschäftigungsmonat (§ 5 BUrlG).
Während des Urlaubs erhalten Arbeitnehmer ihr Entgelt weiter. Grundlage ist der Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen vor Urlaubsantritt (§ 11 BUrlG). Viele Arbeitgeber zahlen darüber hinaus ein zusätzliches Urlaubsgeld auf tariflicher oder betrieblicher Grundlage — einen gesetzlichen Anspruch darauf gibt es jedoch nicht.
Für Urlaubsdauer und weitere Regelungen gelten folgende gesetzliche Mindeststandards:
- § 3 BUrlG – Mindestjahresurlaub: 24 Werktage (entspricht vier Wochen)
- § 7 Abs. 2 BUrlG – Urlaub soll zusammenhängend genommen werden
- § 7 Abs. 3 BUrlG – Übertragung ins Folgejahr bei betrieblichen oder persönlichen Gründen, längstens bis zum 31. März
- § 7 Abs. 4 BUrlG – Auszahlung des Resturlaubs nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- § 8 BUrlG – Erwerbstätigkeit während des Urlaubs ist unzulässig
- § 19 Abs. 2 JArbSchG – Erhöhter Mindesturlaub für Jugendliche (25–30 Werktage)
- § 125 SGB IX – Fünf zusätzliche Urlaubstage für schwerbehinderte Menschen
- § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG – Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Urlaubsgrundsätzen und Urlaubsplan
Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder individuelle Arbeitsverträge können den gesetzlichen Mindesturlaub verbessern, aber nicht unterschreiten. In der Praxis haben viele Arbeitnehmer in Deutschland daher 30 Arbeitstage Jahresurlaub.
Urlaub kann nicht eigenmächtig angetreten werden — er muss immer mit dem Arbeitgeber abgestimmt werden. Der Arbeitgeber muss dem Urlaubswunsch jedoch entsprechen, sofern keine dringenden betrieblichen Gründe entgegenstehen. Abzugrenzen ist Urlaub von sonstigen Freistellungen, die nicht der Erholung dienen.