In Kürze
Das Unternehmermodell ist eine alternative Form der Arbeitsschutzbetreuung für Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten. Statt eine Fachkraft für Arbeitssicherheit fest zu bestellen, übernimmt der Unternehmer selbst bestimmte Pflichten.
Definition
Normalerweise muss jeder Arbeitgeber eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen, die den Betrieb im Arbeitsschutz betreut – das nennt sich Regelbetreuung. Für Kleinbetriebe gibt es eine Alternative: das sogenannte Unternehmermodell.
Das Unternehmermodell ist in der DGUV Vorschrift 2 geregelt und wurde von den Berufsgenossenschaften entwickelt. Es steht Betrieben mit bis zu 50 Beschäftigten offen.
Wer das Unternehmermodell wählt, verpflichtet sich zu Folgendem:
- Teilnahme an Informations-, Motivations- und Fortbildungsmaßnahmen der Berufsgenossenschaft
- Inanspruchnahme einer qualifizierten, bedarfsgerechten Beratung im Arbeitsschutz durch externe Fachkräfte oder überbetriebliche Dienste
Diese Pflichten sind höchstpersönlich – der Unternehmer kann sie nicht einfach an jemand anderen übertragen. Gibt es im Betrieb mehrere Verantwortliche, trifft die Pflicht denjenigen, der die technische Leitung innehat.
Die Wahl des Unternehmermodells muss der Berufsgenossenschaft innerhalb von sechs Monaten mitgeteilt werden, nachdem die Pflicht zur Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit entstanden ist. Erfolgt keine Mitteilung, gilt das Unternehmermodell automatisch als gewählt.