Unfallverhütung

In Kürze

Unfallverhütung umfasst vorbeugende Maßnahmen zur Vermeidung von Arbeitsunfällen im Betrieb. Sie betrifft Organisation, Technik und Verhalten im Rahmen betrieblicher Arbeit.

Definition

Unfallverhütung ist ein arbeitsrechtliches Instrument. Es bezeichnet die Gesamtheit vorbeugender Maßnahmen zum Schutz vor arbeitsbedingten Unfällen und Gesundheitsschäden.

Unfallverhütung liegt vor, wenn organisatorische, technische oder personenbezogene Maßnahmen systematisch zur Risikominimierung festgelegt sind. Die Maßnahmen beziehen sich auf Arbeitsstätten, Arbeitsmittel, Arbeitsabläufe und das Verhalten der Beschäftigten.

Voraussetzung ist eine objektive Gefährdungslage, die aus der betrieblichen Tätigkeit resultiert. Die rechtliche Ausgestaltung folgt verbindlichen Vorgaben des Arbeitsschutzrechts und der gesetzlichen Unfallversicherung.

Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:

  • Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII)
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

Die Verantwortung für die Umsetzung liegt beim Arbeitgeber im Rahmen seiner Organisationspflichten. Eine Übertragung einzelner Aufgaben ändert nichts an der Gesamtverantwortung für Unfallverhütung.

Eine unmittelbare Erfolgsgarantie wird durch Unfallverhütung rechtlich nicht geschuldet. Sie ist vom nachträglichen Schadensausgleich abzugrenzen, der erst nach einem Unfallereignis greift.

In der betrieblichen Praxis strukturiert Unfallverhütung die Zusammenarbeit von Arbeitgeber, Beschäftigten und betrieblichen Schutzakteuren.