In Kürze
Unfallverhütung umfasst alle Maßnahmen im Betrieb, die Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz verhindern sollen. Grundlage sind gesetzliche Vorschriften sowie Regelungen der Berufsgenossenschaften.
Definition
Unter betrieblicher Unfallverhütung versteht man sämtliche Maßnahmen des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit in Unternehmen. Ziel ist es, Beschäftigte vor Unfällen, Berufskrankheiten und gesundheitlichen Schäden durch die Arbeit zu schützen.
Die rechtliche Grundlage bilden die sogenannten Unfallverhütungsvorschriften (früher: UVV, heute: BGV). Diese werden von den Berufsgenossenschaften als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung erlassen – auf Basis von § 15 SGB VII – und müssen vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales genehmigt werden. Es handelt sich dabei um sogenanntes autonomes Recht.
Die Unfallverhütungsvorschriften regeln unter anderem:
- Einrichtungen und Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
- Pflichten der Arbeitnehmer zum sicheren Verhalten am Arbeitsplatz
- Arbeitsmedizinische Untersuchungen vor, während und nach gefährlichen Tätigkeiten
- Anforderungen an Betriebsärzte und Arbeitsmediziner
- Sicherstellung einer wirksamen Ersten Hilfe im Betrieb
- Pflichten gegenüber Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit
- Anzahl der zu bestellenden Sicherheitsbeauftragten gemäß § 22 SGB VII
Neben der gesetzlichen Pflicht zur Unfallverhütung spielt auch die betriebliche Gesundheitsförderung eine wichtige Rolle. Unfallbedingte Ausfälle verursachen erhebliche Kosten – etwa durch Produktionsausfall, Mehrarbeit der übrigen Belegschaft und die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.