Vermögensbildung

In Kürze

Vermögensbildung bezeichnet den Aufbau von Vermögen für Arbeitnehmer — etwa durch Beteiligungen am Unternehmen oder vermögenswirksame Leistungen. Sie ist gesellschaftspolitisches Ziel und Teil moderner Vergütung.

Definition

Unter Vermögensbildung versteht man alle Maßnahmen, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern helfen, gezielt Vermögen aufzubauen. In Deutschland gibt es dafür gesetzliche, tarifliche und freiwillige Wege.

Eine verbreitete Form ist die Unternehmensbeteiligung: Arbeitnehmer werden dabei direkt am eigenen Betrieb beteiligt. Das kann ihre Motivation stärken und ihr Interesse an der wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens fördern. Mögliche Formen sind:

  • Belegschaftsaktien
  • Genossenschaftsanteile
  • Genussscheine
  • Investmentanteile
  • Stammeinlagen bzw. Geschäftsanteile
  • Stille Beteiligungen
  • Wandel- und Gewinnschuldverschreibungen

Eine weitere Möglichkeit ist das Arbeitnehmerdarlehen: Teile des Gehalts werden in ein Darlehen an das Unternehmen umgewandelt, für das der Arbeitnehmer einen vereinbarten Zinssatz erhält.

Die rechtliche Grundlage für Vermögensbildung kann auf verschiedenen Wegen entstehen: durch einen Tarifvertrag, eine Betriebsvereinbarung, eine individuelle Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer oder durch freiwillige, jährlich wiederkehrende Leistungen des Arbeitgebers.