In Kürze
Vermögensbildung bezeichnet den gezielten Aufbau von Vermögen für Arbeitnehmer – etwa durch Unternehmensbeteiligungen, vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers und staatliche Förderung. Sie ist gesellschaftspolitisches Ziel und Teil moderner Vergütung.
Definition
Unter Vermögensbildung versteht man alle Maßnahmen, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern helfen, gezielt Vermögen aufzubauen. In Deutschland gibt es dafür gesetzliche, tarifliche und freiwillige Wege.
Arbeitgeber können ihren Beschäftigten zusätzlich zum Grundgehalt sogenannte vermögenswirksame Leistungen zahlen. Diese Zahlungen gelten als Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung und müssen vollständig in die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge einbezogen werden. Finanziert ein Arbeitnehmer vermögenswirksame Leistungen hingegen selbst aus seinem Nettogehalt, zählen diese Beträge nicht zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt.
Eine verbreitete Form der Vermögensbildung ist die Unternehmensbeteiligung: Arbeitnehmer werden dabei direkt am eigenen Betrieb beteiligt, was ihre Motivation stärken und ihr Interesse an der wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens fördern kann. Mögliche Formen sind:
- Belegschaftsaktien
- Genossenschaftsanteile
- Genussscheine
- Investmentanteile
- Stammeinlagen bzw. Geschäftsanteile
- Stille Beteiligungen
- Wandel- und Gewinnschuldverschreibungen
Eine weitere Möglichkeit ist das Arbeitnehmerdarlehen: Teile des Gehalts werden in ein Darlehen an das Unternehmen umgewandelt, für das der Arbeitnehmer einen vereinbarten Zinssatz erhält.
Der Staat fördert die Vermögensbildung bei bestimmten Sparverträgen durch die sogenannte Arbeitnehmersparzulage. Die gesetzliche Grundlage dafür ist das Fünfte Vermögensbildungsgesetz (5. VermBG). Im Unterschied zu vom Arbeitgeber gezahlten vermögenswirksamen Leistungen ist die Arbeitnehmersparzulage steuer- und beitragsfrei – Arbeitnehmer erhalten sie also ohne Abzüge.
Die rechtliche Grundlage für Vermögensbildung kann auf verschiedenen Wegen entstehen: durch einen Tarifvertrag, eine Betriebsvereinbarung, eine individuelle Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer oder durch freiwillige, jährlich wiederkehrende Leistungen des Arbeitgebers.