In Kürze
Die Versicherungsnummer ist eine eindeutige, zwölfstellige Nummer, die jede versicherte Person in der gesetzlichen Rentenversicherung eindeutig identifiziert. Sie wird einmalig vergeben und begleitet die versicherte Person ihr gesamtes Arbeitsleben.
Definition
Die Versicherungsnummer (kurz: VSNR) besteht aus zwölf Stellen. Die ersten beiden Stellen zeigen, welche Institution die Nummer vergeben hat. Es folgen Angaben zum Geburtsdatum und eine sogenannte Seriennummer, aus der bisher das Geschlecht abgeleitet werden konnte (00–49 für männlich, 50–99 für weiblich). Den Abschluss bildet eine Prüfziffer.
Zuständig für die Vergabe ist die Datenstelle der Rentenversicherungsträger. Die Nummer wird nur einmal vergeben und grundsätzlich nicht verändert. Weder Arbeitnehmer noch Arbeitgeber dürfen eigenständig Korrekturen vornehmen.
Eine Versicherungsnummer wird stillgelegt und durch eine neue ersetzt, wenn:
- das Geburtsdatum falsch erfasst wurde
- die Seriennummer fehlerhaft ist
- eine Nummer doppelt vergeben wurde
Seit dem 1. Januar 2023 stellt die Datenstelle für jede vergebene Versicherungsnummer einen offiziellen Versicherungsnummernachweis aus. Dieser enthält die Versicherungsnummer, den Namen sowie das Ausstellungsdatum.
Seit dem 1. Januar 2022 müssen bei Meldungen ohne Versicherungsnummer auch Geburtsland und Geburtsort angegeben werden. Dies ist in § 5 Abs. 7 DEÜV geregelt und verbessert die Trefferquote bei der Suche nach bereits vorhandenen Nummern.
Aktuell wird diskutiert, das Geschlechtsmerkmal aus der Seriennummer zu streichen. Hintergrund ist das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG), das am 1. November 2024 in Kraft trat. Da die Versicherungsnummer auch dem Arbeitgeber bekannt ist, kann die bisherige Kodierung gegen das im SBGG verankerte Offenbarungsverbot früherer Geschlechtseinträge verstoßen. Eine Umsetzung der geschlechtsneutralen Vergabe wird für den 1. Januar 2026 angestrebt.