Vorgesetzter

Ein Vorgesetzter ist eine hierarchisch übergeordnete Person mit Weisungsbefugnis gegenüber anderen Mitarbeitern. Die Stellung ergibt sich aus der betrieblichen Organisation und dem Direktionsrecht des Arbeitgebers.

In Kürze

Ein Vorgesetzter ist eine hierarchisch übergeordnete Person mit Weisungsbefugnis gegenüber anderen Mitarbeitern. Die Stellung ergibt sich aus der betrieblichen Organisation und dem Direktionsrecht des Arbeitgebers.

Definition

Vorgesetzter ist ein arbeitsrechtlicher Begriff für eine hierarchisch übergeordnete, weisungsbefugte Person im Betrieb. Der Vorgesetzte übt das Direktionsrecht aus und steuert die Arbeitsleistung hinsichtlich Inhalt, Durchführung, Zeit und Ort der Arbeit innerhalb zugewiesener organisatorischer Zuständigkeiten.

Rechtsgrundlage des Weisungsrechts ist § 106 Gewerbeordnung (GewO), der dieses Recht innerhalb der arbeitsvertraglichen Grenzen regelt. Die Einordnung als Vorgesetzter setzt eine organisatorische Eingliederung der Beschäftigten in eine betriebliche Hierarchie voraus; eine gesetzliche Verpflichtung zur Bestellung besteht nicht.

Der Vorgesetzte handelt nicht notwendig als Arbeitgeber, sondern regelmäßig als dessen funktionaler Repräsentant. Der Arbeitgeber bleibt stets Träger der arbeitsrechtlichen Pflichten. Ein Vorgesetzter kann gleichzeitig selbst einem übergeordneten Vorgesetzten unterstellt sein und fungiert dann als Bindeglied zwischen seinen Mitarbeitern und der nächsthöheren Führungsebene.

Neben formaler Autorität sollte ein Vorgesetzter auch über fachliche und persönliche Autorität verfügen. In der Praxis umfasst die Rolle Zuständigkeiten für Führung, Kontrolle, Personalprozesse und betriebliche Kommunikation. Die Ausübung unterliegt Mitbestimmungsrechten sowie dem allgemeinen Gleichbehandlungs- und Maßregelungsverbot.

Fach- und Disziplinarvorgesetzter

In der Praxis wird zwischen zwei Arten von Vorgesetzten unterschieden:

  • Fachvorgesetzter: verantwortlich für den sachgerechten fachlichen Einsatz des Mitarbeiters
  • Disziplinarvorgesetzter: zuständig für die Einhaltung arbeitsvertraglicher Pflichten, Beurteilung, Entwicklung und Vergütungseinstufung

Diese Doppelunterstellung kommt häufig in Projektgruppen oder Unternehmen mit Matrixorganisation vor. Sie kann zu Abgrenzungsproblemen und uneinheitlicher Mitarbeiterführung führen. Daher empfiehlt es sich, Fach- und Disziplinarbefugnis möglichst in einer Hand zu bündeln.

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