Vermögen

In Kürze

Vermögen erfasst alle wirtschaftlich bewertbaren Güter und Rechte eines Rechtsträgers. Es beschreibt einen Bestand zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Definition

Vermögen ist ein wirtschaftsrechtlicher Begriff. Es bezeichnet die Gesamtheit aller in Geld bewertbaren Güter und Rechte eines Rechtsträgers.

Erfasst sind materielle und immaterielle Werte, unabhängig von ihrer Nutzung, Dauerhaftigkeit oder rechtlichen Ausgestaltung. Maßgeblich ist der Bestand zu einem bestimmten Zeitpunkt, nicht der Zufluss innerhalb einer Abrechnungsperiode.

In der rechtlichen Systematik wird Vermögen als Bestandsgröße verstanden und vom Einkommen als Stromgröße abgegrenzt.

Zum Vermögen zählen insbesondere:

  • Sachen
  • Forderungen
  • Beteiligungen
  • Geldmittel
  • sonstige vermögenswerte Rechte

Schulden werden bei der Ermittlung regelmäßig wertmindernd berücksichtigt, soweit eine Nettobetrachtung zugrunde liegt.

Gesetzliche Einzeldefinitionen finden sich kontextabhängig im Zivilrecht, Steuerrecht und Bilanzrecht.

Vermögen begründet für sich genommen keinen Anspruch auf Nutzung, Ertrag oder Verfügung.

In der Praxis dient der Vermögensbegriff der Bewertung wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit von Personen und Organisationen.