Vermögen

Vermögen bezeichnet die Gesamtheit aller in Geld bewertbaren Güter und Rechte eines Rechtsträgers zu einem bestimmten Zeitpunkt. Es ist eine Bestandsgröße und wird vom Einkommen als Stromgröße abgegrenzt.

In Kürze

Vermögen bezeichnet die Gesamtheit aller in Geld bewertbaren Güter und Rechte eines Rechtsträgers zu einem bestimmten Zeitpunkt. Es ist eine Bestandsgröße und wird vom Einkommen als Stromgröße abgegrenzt.

Definition

Vermögen ist ein wirtschaftsrechtlicher Begriff. Er erfasst alle materiellen und immateriellen Werte, unabhängig von ihrer Nutzung, Dauerhaftigkeit oder rechtlichen Ausgestaltung. Maßgeblich ist der Bestand zu einem bestimmten Zeitpunkt, nicht der Zufluss innerhalb einer Abrechnungsperiode.

Zum Vermögen zählen insbesondere:

  • Sachen (z. B. Grundstücke, Gebäude, Maschinen, Fahrzeuge)
  • Geldmittel und Bankguthaben
  • Forderungen (Ansprüche auf Zahlungen)
  • Beteiligungen
  • immaterielle Wirtschaftsgüter wie Lizenzen oder Patente — sofern käuflich erworben
  • sonstige vermögenswerte Rechte

Schulden (Fremdkapital) werden bei der Ermittlung wertmindernd berücksichtigt, soweit eine Nettobetrachtung zugrunde liegt. Was nach Abzug aller Schulden verbleibt, nennt man Reinvermögen.

Wichtig: Selbst entwickelte immaterielle Werte wie Marken oder Kundenlisten dürfen laut § 248 Abs. 2 HGB nicht in der Bilanz angesetzt werden, weil ihre Bewertung zu unsicher wäre.

In der Bilanz von Unternehmen wird das Vermögen auf der Aktivseite ausgewiesen. Es gliedert sich in Anlagevermögen (langfristig gebundene Werte wie Grundstücke oder Maschinen) und Umlaufvermögen (kurzfristig verfügbare Werte wie Waren oder Bankguthaben). Die Reihenfolge richtet sich nach der Liquidierbarkeit — also danach, wie schnell ein Gegenstand in Geld umgewandelt werden kann.

Gesetzliche Einzeldefinitionen finden sich kontextabhängig im Zivilrecht, Steuerrecht und Bilanzrecht. In der Praxis dient der Vermögensbegriff der Bewertung wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit von Personen und Organisationen. Vermögen begründet für sich genommen keinen Anspruch auf Nutzung, Ertrag oder Verfügung.

Wissensdatenbank

Fragen & Antworten

rund um die Mitbestimmung

Zur Wissensdatenbank