Vorstellungsgespräch - Allgemeines

In Kürze

Das Vorstellungsgespräch ist die letzte Stufe im Bewerberauswahlverfahren. Arbeitgeber und Bewerber lernen sich persönlich kennen, um gemeinsam zu prüfen, ob die Stelle und der Bewerber zusammenpassen.

Definition

Ein Vorstellungsgespräch findet statt, nachdem ein Arbeitgeber die eingegangenen Bewerbungen gesichtet und gegebenenfalls erste Tests oder Referenzprüfungen durchgeführt hat. Nur Bewerber, die dabei positiv aufgefallen sind, werden eingeladen.

Das Gespräch dient beiden Seiten: Der Arbeitgeber möchte einen persönlichen Eindruck gewinnen, Fachkenntnisse prüfen und die Angaben aus den Bewerbungsunterlagen bestätigen. Der Bewerber erhält umfassende Informationen über das Unternehmen, den Arbeitsplatz und die Anforderungen.

Typische Ziele des Vorstellungsgesprächs sind:

  • Persönlichen Eindruck vom Bewerber gewinnen
  • Motive und Interessen des Bewerbers ermitteln
  • Erwartungen des Bewerbers an Stelle und Unternehmen klären
  • Fachkenntnisse und Qualifikationen überprüfen
  • Bisherige Eindrücke aus den Unterlagen bestätigen oder korrigieren
  • Den Bewerber umfassend über das Unternehmen informieren

Idealerweise führen zwei Personen auf Arbeitgeberseite das Gespräch — eine Person aus dem Personalbereich und der künftige Vorgesetzte. Das Gespräch sollte in einer freundlichen, entspannten Atmosphäre stattfinden und keinesfalls den Charakter eines Verhörs annehmen.

Wichtig: Der Bewerber sollte den Großteil des Gesprächs bestreiten — empfohlen werden rund 75 % Redeanteil auf Bewerberseite. Nur so kann der Arbeitgeber die nötigen Informationen gewinnen. Außerdem sollte das Gespräch immer nur mit einem Bewerber gleichzeitig geführt werden, um eine individuelle und faire Gesprächssituation zu gewährleisten.

Das Vorstellungsgespräch ist auch ein Imagefaktor für das Unternehmen: Der Bewerber gewinnt einen Eindruck vom künftigen Arbeitgeber — unabhängig davon, ob am Ende ein Arbeitsverhältnis entsteht.