In Kürze
Ein Verlust bezeichnet im kaufmännischen Rechnungswesen den negativen Erfolg eines Unternehmens in einem bestimmten Zeitraum – meist einem Geschäftsjahr. Er entsteht, wenn die Ausgaben oder Aufwendungen die Einnahmen oder Erträge übersteigen.
Definition
Im Handelsrecht spricht man von einem Jahresfehlbetrag, wenn in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) die Aufwendungen die Erträge übersteigen. Dieser wird nach § 275 HGB als letzter Posten ausgewiesen.
Ein Bilanzverlust entsteht, wenn der Jahresfehlbetrag nicht durch Rücklagen oder einen Gewinnvortrag aus Vorjahren ausgeglichen werden kann. Er erscheint dann auf der Aktivseite der Bilanz.
Im Steuerrecht liegt ein Verlust vor, wenn die Betriebsausgaben die Betriebseinnahmen übersteigen – man spricht dann von einem negativen Einkommen.
In der betriebswirtschaftlichen Kostenrechnung ist Verlust die negative Differenz zwischen Leistung und Kosten.
Je nach Rechtsform wirkt sich ein Verlust unterschiedlich aus:
- Einzelunternehmen und Personengesellschaften (z. B. OHG, KG, GmbH & Co. KG): Der Verlust mindert das Eigenkapital direkt und wird auf das Kapitalkonto übertragen.
- Kapitalgesellschaften (z. B. AG, GmbH, KGaA): Der Verlust ist gesondert vom Gewinn- oder Verlustvortrag des Vorjahres auszuweisen.