Verteilzeiten

In Kürze

Verteilzeiten sind Zeitanteile innerhalb der Sollarbeitszeit, die nicht zur direkten Aufgabenerfüllung gehören, aber trotzdem anfallen — etwa für Pausen, Besprechungen oder Wartezeiten.

Definition

Die Sollarbeitszeit eines Arbeitnehmers besteht aus zwei Teilen: der Grundzeit (die Zeit, die unmittelbar für die eigentliche Tätigkeit benötigt wird) und den Verteilzeiten. Verteilzeiten decken alles ab, was zusätzlich anfällt — sei es durch organisatorische Gegebenheiten oder persönliche Bedürfnisse.

Verteilzeiten werden in zwei Gruppen unterteilt:

  • Sachliche Verteilzeiten umfassen dienstliche Tätigkeiten, die nicht direkt zur eigentlichen Aufgabe gehören — zum Beispiel Teilnahme an Besprechungen, Einarbeitung neuer Kollegen, Fortbildungen, Wartezeiten oder Unterbrechungen durch Telefonate. Sie können weiter aufgeteilt werden in auftragsunabhängige (konstante) und auftragsabhängige (variable) Anteile.
  • Persönliche Verteilzeiten umfassen Unterbrechungen aus persönlichen Gründen — etwa Kaffeepausen, Toilettengänge, Essen und Trinken am Arbeitsplatz oder kurze Gespräche mit der Personalabteilung bzw. dem Betriebsrat in eigenen Angelegenheiten.

Der Anteil der Verteilzeiten an der Gesamtarbeitszeit wird als Verteilzeitprozentsatz ausgedrückt. Wie hoch dieser Anteil ist, hängt von der Branche ab und wird entweder durch genaue Zeitmessungen ermittelt oder ist im Tarifvertrag zwischen den Tarifparteien festgelegt.