In Kürze
Videoüberwachung bezeichnet den Einsatz von Kameras zur Beobachtung betrieblicher Bereiche. Sie betrifft die Erfassung personenbezogener Bilddaten von Beschäftigten.
Definition
Videoüberwachung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur optisch elektronischen Beobachtung betrieblicher Bereiche durch den Arbeitgeber. Sie umfasst die Erfassung und Verarbeitung von Bilddaten zur Kontrolle betrieblicher Abläufe oder Sicherungszwecke.
Videoüberwachung liegt vor, wenn Kameras dauerhaft oder anlassbezogen installiert sind und Beschäftigte dabei identifizierbar erfasst werden.
Voraussetzung ist, dass ein legitimer Zweck festgelegt ist und die Maßnahme erforderlich sowie verhältnismäßig ausgestaltet wird.
Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:
- § 26 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) für Datenverarbeitung im Beschäftigungskontext
- § 87 Absatz 1 Nummer 6 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) in mitbestimmten Betrieben
Videoüberwachung begründet keine generelle Leistungs- oder Verhaltenskontrolle ohne konkreten Zweck im Arbeitsverhältnis.
Abzugrenzen ist Videoüberwachung von:
- rein organisatorischen Maßnahmen ohne technische Aufzeichnung personenbezogener Bilddaten
In der Praxis betrifft sie insbesondere Fragen des Datenschutzes, der Mitbestimmung und der Beweisverwertung.