In Kürze
Verzugszinsen sind gesetzlich bestimmte Zinsen bei verspäteter Zahlung einer Geldschuld. Sie knüpfen an den Eintritt des Zahlungsverzugs an.
Definition
Verzugszinsen sind ein arbeitsrechtlicher Begriff und bezeichnen den gesetzlich festgelegten Zinsanspruch bei verspäteter Erfüllung einer fälligen Geldforderung.
Verzugszinsen entstehen, wenn eine Geldschuld nach Eintritt des Zahlungsverzugs nicht rechtzeitig beglichen wird.
Voraussetzung ist, dass die Forderung fällig und durchsetzbar ist und der Schuldner sich im Verzug befindet.
Die Höhe der Verzugszinsen bestimmt sich nach:
- § 288 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- dem jeweiligen Basiszinssatz
Für Verbraucher gelten niedrigere Zuschläge als für unternehmerische Schuldverhältnisse.
Verzugszinsen begründen keinen Schadensersatzanspruch, sondern einen gesetzlichen Nebenanspruch zur Hauptforderung.
Abzugrenzen sind Verzugszinsen von:
- vertraglich vereinbarten Zinsen, die unabhängig vom Zahlungsverzug entstehen
In der arbeitsrechtlichen Praxis betreffen Verzugszinsen insbesondere verspätet gezahlte Vergütungs- und Entgeltansprüche.