Vorruhestand

In Kürze

Der Vorruhestand beschreibt das vorzeitige Ausscheiden älterer Arbeitnehmer aus dem Erwerbsleben. Er beruht auf vertraglichen oder kollektivrechtlichen Regelungen.

Definition

Vorruhestand ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet ein eigenständiges Rechtsverhältnis zwischen Beendigung des Arbeitsverhältnisses und Beginn des gesetzlichen Ruhestands.

Der Vorruhestand ist dadurch gekennzeichnet, dass die Arbeitspflicht ganz oder teilweise vorzeitig entfällt. Er liegt vor, wenn die Freistellung auf einer arbeitsvertraglichen, tarifvertraglichen oder betrieblichen Regelung beruht.

Die Tatbestandsvoraussetzungen erfordern regelmäßig ein bestimmtes Lebensalter sowie eine festgelegte Überbrückungsdauer. Während dieser Phase werden häufig betriebliche Leistungen oder Zuschüsse erbracht.

Die Ausgestaltung kann Regelungen zur sozialversicherungsrechtlichen Absicherung enthalten. Versorgungsanwartschaften aus betrieblicher Altersversorgung können dabei unverfallbar werden.

Rechtsgrundlage hierfür ist:

  • § 1 Absatz 1 Satz 2 Betriebsrentengesetz (BetrAVG)

Der Eintritt in den Ruhestand erfolgt zeitlich nachgelagert und rechtlich getrennt. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Einführung eines Vorruhestands besteht nicht.

Vom Altersteilzeitmodell unterscheidet sich der Vorruhestand durch die vollständige oder überwiegende Freistellung ohne fortbestehende Arbeitsleistung.

In der Praxis wird Vorruhestand zur sozialverträglichen Personalreduzierung in Unternehmen eingesetzt.