In Kürze
Wachstumspolitik bezeichnet staatliches Handeln zur Förderung einer dauerhaften Steigerung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Der Begriff wird arbeitsbezogen als makroökonomischer Rahmen betrieblicher Entwicklung verwendet.
Definition
Wachstumspolitik ist ein arbeitsrechtlicher Begriff, der staatliche Maßnahmen zur Förderung eines angemessenen und stetigen Wirtschaftswachstums beschreibt. Sie zielt auf die Verbesserung gesamtwirtschaftlicher Rahmenbedingungen für Produktion, Beschäftigung und Wertschöpfung.
Erforderlich ist ein staatlich gesetzter Maßnahmenrahmen mit wirtschaftsstruktureller Ausrichtung. Die Maßnahmen betreffen insbesondere:
- Wettbewerb
- Infrastruktur
- Kapitalbildung
- Bildung
- technologischen Fortschritt
Wachstumspolitik wirkt mittelbar auf Arbeitsmärkte, ohne individualrechtliche Steuerungselemente zu enthalten.
Funktionale Rechtsgrundlage ist das Stabilitäts- und Wachstumsgesetz (StabG) als ordnungspolitischer Referenzrahmen. Eine unmittelbare Verpflichtung einzelner Arbeitgeber zur Umsetzung ergibt sich daraus nicht.
Abzugrenzen ist Wachstumspolitik von kurzfristiger Konjunkturpolitik mit primär nachfragesteuernder Zielrichtung.
In der betrieblichen Praxis bildet Wachstumspolitik einen externen Orientierungsrahmen für unternehmerische Planungs- und Beschäftigungsentscheidungen.