Wirtschaftsjahr

In Kürze

Das Wirtschaftsjahr ist der steuerliche Zeitraum, für den ein Unternehmen seinen Gewinn oder Verlust ermittelt. Er umfasst in der Regel 12 Monate und entspricht dem steuerrechtlichen Begriff des Geschäftsjahres.

Definition

Im Steuerrecht bezeichnet das Wirtschaftsjahr den Zeitraum, für den ein Unternehmen seine Ergebnisse durch Inventur und Bilanz buchmäßig festhält. Es ist gleichbedeutend mit dem Gewinnermittlungszeitraum. Die gesetzliche Grundlage findet sich in § 4a EStG.

Das Wirtschaftsjahr umfasst nach § 8b EStDV grundsätzlich 12 Monate. Es kann kürzer ausfallen, wenn ein Unternehmen eröffnet, erworben, aufgegeben oder veräußert wird — man spricht dann von einem Rumpf-Wirtschaftsjahr.

Das Wirtschaftsjahr muss nicht mit dem Kalenderjahr übereinstimmen. Ein abweichendes Wirtschaftsjahr — zum Beispiel vom 1. Juni bis 31. Mai — ist möglich, erfordert aber die Zustimmung des zuständigen Finanzamts.

Endet das Wirtschaftsjahr nicht am 31. Dezember, gilt der erzielte Gewinn oder Verlust steuerlich als in dem Kalenderjahr erzielt, in dem das Wirtschaftsjahr endet (§ 4a Abs. 2 Nr. 2 EStG).

Je nach Art des Unternehmens gelten unterschiedliche Regelungen. § 4a EStG unterscheidet dabei zwischen:

  • Land- und Forstwirten
  • Gewerbetreibenden, die im Handelsregister eingetragen sind
  • anderen Gewerbetreibenden