In Kürze
Der Wirtschaftskreislauf beschreibt den systematischen Austausch von Gütern und Geld. Er bildet volkswirtschaftliche Zusammenhänge modellhaft ab.
Definition
Wirtschaftskreislauf ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet ein volkswirtschaftliches Modell zur Darstellung von Güter- und Geldströmen zwischen Wirtschaftssubjekten.
Der Wirtschaftskreislauf liegt vor, wenn Austauschbeziehungen zwischen privaten Haushalten, Unternehmen, Staat und gegebenenfalls dem Ausland systematisch erfasst sind.
Er bildet die wechselseitige Verbindung von Produktionsfaktoren, Einkommen, Konsum und Investitionen in geschlossener oder offener Form ab.
Voraussetzung ist eine schematische Zuordnung der Ströme zu klar definierten volkswirtschaftlichen Sektoren.
Eine unmittelbare gesetzliche Regelung des Wirtschaftskreislaufs besteht nicht. Er dient der analytischen Beschreibung wirtschaftlicher Abläufe.
Der Wirtschaftskreislauf begründet keinen eigenständigen Rechtsanspruch oder eine rechtliche Verpflichtung.
Abzugrenzen ist der Wirtschaftskreislauf von:
- einzelwirtschaftlichen Kennzahlen
Diese erfassen nur isolierte betriebliche Sachverhalte.
In der arbeitsrechtlichen Praxis dient der Wirtschaftskreislauf als Bezugsrahmen für das Verständnis gesamtwirtschaftlicher Entwicklungen.