Wirtschaftskriminalität

In Kürze

Wirtschaftskriminalität bezeichnet strafbares Handeln mit wirtschaftlichem Bezug. Sie betrifft Unternehmen, Beschäftigte und staatliche Interessen gleichermaßen.

Definition

Wirtschaftskriminalität ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Sie umfasst strafbare Handlungen, die im Zusammenhang mit wirtschaftlicher Tätigkeit begangen werden.

Erfasst sind Taten, die Vermögenswerte, Marktmechanismen oder Vertrauensverhältnisse gezielt schädigen. Wirtschaftskriminalität liegt vor, wenn Delikte planmäßig unter Nutzung beruflicher oder betrieblicher Stellung ausgeführt werden.

Tatbestandsvoraussetzung ist ein wirtschaftlicher Bezug der Handlung sowie ein strafrechtlich relevanter Vermögens- oder Pflichtverstoß. Typischerweise richtet sich das Verhalten gegen Unternehmen, Beschäftigte, Geschäftspartner oder öffentliche Institutionen.

Die strafrechtliche Einordnung erfolgt nach allgemeinen Vorschriften des Strafrechts ohne eigenständigen Kodex. Wirtschaftskriminalität begründet keinen arbeitsrechtlichen Sondertatbestand außerhalb des allgemeinen Straf- und Arbeitsrechts.

Abzugrenzen ist sie von:

  • bloßen Ordnungswidrigkeiten ohne Strafcharakter

Arbeitsrechtlich relevant wird der Begriff insbesondere bei Pflichtverletzungen mit Vermögensbezug.

In der Praxis dient Wirtschaftskriminalität als Sammelbezeichnung für die Bewertung strafbarer Risiken im Unternehmenskontext.